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Informationen für den Investor

Aktienkapital
Das Aktienkapital beträgt CHF 168 044 und ist in 168 044 Namenaktien à CHF 1 Nominalwert eingeteilt. Die Namenaktien berechtigen an der Generalversammlung zu einer Stimme, sofern der Aktionär im Aktienbuch der Eichhof Holding AG mit Stimmrecht eingetragen ist.

Genehmigtes und bedingtes Kapital
Es besteht kein genehmigtes Kapital.

Das Aktienkapital wurde an der Generalversammlung 2003 im Maximalbetrag von CHF 8 800 durch Ausgabe von 8 800 Namenaktien im Nennwert von CHF 1 erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wurde zur Ausübung von Optionsrechten der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung geschaffen. Per 30. September 2008 beträgt das bedingte Kapital CHF 4 580.

Kapitalveränderungen
Kapitalveränderungen infolge ausgeübter Optionen siehe Geschäftsbericht, Erläuterung 20 auf Seite 57 und konsolidierter Eigenkapitalnachweis Seite 32.

Genusscheine und Partizipationsscheine
Es bestehen keine Genuss- und Partizipationsscheine.

Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen
Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen.

Wandelanleihen und Optionen
Die Eichhof Holding hat keine Wandelanleihen ausstehend. Bezüglich Optionen wird auf die Angaben unter „Entschädigungen“ sowie auf die Erläuterung 20 der finanziellen Berichterstattung auf Seite 57 des Geschäftsberichts verwiesen.

Aktienkotierung
Die Aktien der Eichhof Holding AG sind unter der Valorennummer
853 104 an der SWX Swiss Exchange Zürich kotiert. Einen Überblick über die Börsenkotierung sowie Angaben zur Marktkapitalisierung geben die Informationen für den Investor auf Seite 72 des Geschäftsberichtes.

Rechtsstellung der Aktionäre
Aktionäre Schweizerischer Aktiengesellschaften verfügen kraft Gesetzes über ausgebaute Mitwirkungs- und Schutzrechte. Im Bereich der Mitwirkungsrechte werden die aktienrechtlichen Bestimmungen durch die Gesellschaftsstatuten ergänzt. Diese sehen vor, dass die Einberufung der Generalversammlung gemäss OR u.a. durch einmalige Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie durch schriftliche Einladung orientierungshalber an die eingetragenen Aktionäre erfolgt, dass die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes bis spätestens
40 Tage vor dem Datum der Generalversammlung verlangt werden kann und dass jeder Aktionär seine Aktien an der Generalversammlung – neben dem vom Gesetz vorgesehenen unabhängigen Stimmrechtsvertreter – durch einen schriftlich bevollmächtigten Aktionär vertreten lassen kann.

Stimmrechtsbeschränkung
Stimmberechtigt ist jeder Aktionär, der im Aktienbuch mit Stimmrecht eingetragen ist. Während 20 Tagen vor der Generalversammlung werden keine Eintragungen im Aktienbuch vorgenommen. Es bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen.

Eintragung im Aktienbuch
Der Eintrag von Erwerbern ins Aktienbuch der Eichhof Holding AG ist an keine Bedingungen gebunden.

Kreuzbeteiligungen
Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen.

Beteiligungen an Gesellschaften
Es bestehen keine Beteiligungsquoten an kotierten Gesellschaften. Die Beteiligungsquoten an nicht kotierten Gesellschaften sind auf Seite 64 des Geschäftsberichtes aufgeführt.

Bedeutende Aktionäre
Siehe Geschäftsbericht Eichhof Holding AG, Seite 69.

Angebotspflicht
Es bestehen keine statutarischen Regelungen bezüglich Angebotspflicht.

Kontrollwechselklausel
Es besteht keine Kontrollwechselklausel.