Wahl und Amtszeit
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden durch die Generalversammlung für eine individuelle Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Bei Neuwahlen tritt der gewählte Kandidat in die Amtszeit des Vorgängers ein. Es gibt keine Amtszeitbeschränkung.
Interne Organisation
Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst. Er bezeichnet die Mitglieder der Kommissionen und das Sekretariat.
Aufgaben
Der Verwaltungsrat ist das oberste Exekutivorgan der Holding. Er fasst die für die grundlegende Tätigkeit bestimmenden Beschlüsse und übt die Oberaufsicht über die Geschäftsführung aus.
Kommissionen
Zur Unterstützung seiner Arbeit hat der Verwaltungsrat Kommissionen geschaffen. Ihnen kommt primär die Aufgabe zu, Geschäfte vorzubereiten und die Umsetzung von Beschlüssen zu überwachen. Überdies kann der Verwaltungsrat den Kommissionen die endgültige Erledigung bestimmter Geschäfte delegieren, sofern es sich hierbei nicht um von Gesetzes wegen unübertragbare Aufgaben handelt. Der Verwaltungsrat hat zwei Kommissionen (zu dem als Aufsichts- und Kontrollinstrument eingesetzten Steuerungskomitee) eingesetzt, die Finanzkommission sowie die Personal- und Lohnkommission.
– Die Finanzkommission bereitet die Finanzplanung, die Budgets sowie die Abschlüsse zuhanden des Verwaltungsrates vor. Sie gibt unter anderem Anweisungen und überprüft die Durchführung der Liquiditätsverwendung und des Asset Managements.
– Die Personal- und Lohnkommission erarbeitet Vorschläge für die Entschädigung des Verwaltungsrates. Ferner unterbreitet die Kommission dem Verwaltungsrat Vorschläge zur Besetzung des CEO der Holding und wählt den CFO der Holding sowie die CEO’s der Geschäftsbereiche. Die Kommission legt die fixen und variablen Entschädigungen der obersten drei Führungsebenen unter Berücksichtigung der Personalmarktsituation, der Leistung sowie der Erreichung gesetzter Ziele fest. Bei der Behandlung der Entschädigung eines Mitglieds der Personal- und Lohnkommission tritt dieses in den Ausstand.
Finanzkommission: Werner Dubach, Roland Kleeb
Personal- und Lohnkommission: Dr. Peter Beglinger
Arbeitsweise des Verwaltungsrates und seiner Kommissionen
Der Verwaltungsrat tagt so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch viermal pro Jahr. Hinzu kommen die Sitzungen seiner Ausschüsse und Kommissionen. Die Sitzungen des Verwaltungsrates dauern in der Regel zwischen einem halben und einem Tag.
2007 wurde folgende Anzahl Sitzungen abgehalten:
– Verwaltungsrat 6
– Finanzkommission 5
– Personal- und Lohnkommission 3
Kompetenzregelung
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat vertritt die Gesellschaft nach aussen und leitet sämtliche Geschäfte der Gesellschaft, soweit sie nicht nach Gesetz, Statuten oder Reglementen einem anderen Organ der Gesellschaft übertragen sind.
Der Verwaltungsrat hat insbesondere die folgenden unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben:
a) Oberleitung der Gesellschaft und Erteilung der nötigen Weisungen;
b) Festlegung der Organisation;
c) Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung;
d) Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung betrauten Personen;
e) Oberaufsicht der mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen;
f) Erstellung des Geschäftsberichtes, Vorbereitung der Generalversammlung, Ausführung der Beschlüsse der Generalversammlung;
g) Benachrichtigung des Richters im Falle einer Überschuldung.
Der Verwaltungsrat delegiert, insofern Gesetz, Statuten und Weisungen des Verwaltungsrates nichts anderes vorsehen, die operationelle Führungsgewalt des Unternehmens und der Gruppe an den Delegierten des Verwaltungsrates (CEO) zusammen mit dem Recht, diese weiterzudelegieren. Die Kompetenzregelung zwischen dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung ist im Organisationsreglement der Gesellschaft festgehalten.
Geschäftsleitung
Mitglieder der Geschäftsleitung sind Personen, welche vom Verwaltungsrat, der Personal- und Lohnkommission sowie dem Delegierten ernannt werden.
Informations- und Kontollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung informiert den Verwaltungsrat monatlich über die aktuelle Geschäftslage sowie über Bilanz und Erfolgsrechnung. Folgende Stellen tragen ebenfalls zur ordentlichen Entscheidungsfindung bei:
– Externe Revisionsstelle KPMG AG, Root/Luzern (Revisionsstelle für die Eichhof Holding AG und die Konzernprüferin der Eichhof Gruppe), deren Prüfung in Übereinstimmung mit schweizerischem Recht und nach den Schweizer Prüfungsstandards sowie nach den International Standards on Auditing (ISA) erfolgt.
– Interne Revision und Risikomanagement, welche die internen Kontrollsysteme (IKS) und die Risiken sowie Massnahmen zur Verbesserung bzw. zur Reduktion derer überwachen.



